lohnverlust.de

Firmenwagen versteuern: 1-%-Regel, 0,25 % für E-Autos & der Fahrtweg

Ein Firmenwagen, den du auch privat fahren darfst, ist bares Geld wert – und genau deshalb besteuert ihn das Finanzamt. Als „geldwerter Vorteil" erhöht er dein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen, ohne dass dir jemand Geld auszahlt. Dein Netto sinkt also, dafür sparst du dir ein eigenes Auto. Ob sich das lohnt, hängt stark von der Antriebsart ab. Hier die Regeln – mit konkreten Zahlen.

Die 1-%-Regelung – und ihre Rabatte für E-Autos

Bemessungsgrundlage ist der Bruttolistenpreis (BLP) des Wagens zum Zeitpunkt der Erstzulassung – nicht der tatsächlich gezahlte Preis. Pro Monat wird davon als geldwerter Vorteil angesetzt:

  • Benziner / Diesel: 1,0 % des BLP.
  • Plug-in-Hybrid (ab 80 km E-Reichweite oder höchstens 50 g CO₂/km): 0,5 %.
  • Reines E-Auto bis 100.000 € BLP: nur 0,25 %.
  • Reines E-Auto über 100.000 € BLP: 0,5 %.

Fährst du mit dem Wagen auch zur Arbeit, kommen zusätzlich 0,03 % des BLP je Kilometer einfacher Entfernung und Monat hinzu (auf dieselbe, ggf. geviertelte oder halbierte Bemessungsgrundlage).

Ein Rechenbeispiel: 50.000 € Listenpreis, 20 km zur Arbeit

So unterschiedlich fällt der monatliche geldwerte Vorteil je nach Antrieb aus:

AntriebNutzung (privat)ArbeitswegGeldwerter Vorteil/Monat
Benziner / Diesel (1,0 %)500 €300 €800 €
Plug-in-Hybrid (0,5 %)250 €150 €400 €
E-Auto ≤ 100.000 € (0,25 %)125 €75 €200 €

Man sieht: Das E-Auto wird nur mit einem Viertel des Verbrenner-Werts angesetzt – ein massiver steuerlicher Vorteil.

Was kostet der Firmenwagen an Netto?

Der geldwerte Vorteil wird zum Barlohn addiert und erhöht Steuer und Sozialabgaben. Beispiel: 4.000 € Barlohn (Steuerklasse I) plus der Verbrenner mit 800 € geldwertem Vorteil. Das ausgezahlte Netto sinkt von 2.604,58 € auf 2.226,33 € – also rund 378 € weniger im Monat.

Wichtig ist die richtige Lesart: Diese 378 € sind der Preis dafür, einen 50.000-€-Wagen privat fahren zu dürfen, ohne Kaufpreis, Versicherung, Wartung oder Wertverlust selbst zu tragen. Mit dem sparsamen E-Auto (200 € geldwerter Vorteil) wäre der Netto-Abzug nur ein Bruchteil davon.

1-%-Regel oder Fahrtenbuch?

Alternativ zur Pauschale lässt sich der private Nutzungsanteil per Fahrtenbuch exakt nachweisen. Das lohnt sich vor allem, wenn du den Wagen wenig privat nutzt oder der Listenpreis hoch ist. Das Fahrtenbuch muss allerdings lückenlos geführt werden – für Vielprivatfahrer ist die 1-%-Regel meist einfacher und oft auch günstiger.

Fazit

Ein Firmenwagen senkt dein ausgezahltes Netto, liefert dafür aber einen echten Gegenwert. Entscheidend ist die Antriebsart: Ein reines E-Auto wird nur mit 0,25 % besteuert und ist damit als Dienstwagen steuerlich hochattraktiv. Rechne deinen konkreten Fall durch – Listenpreis, Antrieb und Arbeitsweg verändern das Ergebnis stark.

→ Aktiviere im Nettorechner die Option „Firmenwagen" und sieh den Netto-Effekt für deinen Wagen.

Alle Beträge sind Näherungswerte zur Einordnung und stellen keine Steuerberatung dar. Die 100.000-€-Grenze für reine E-Autos gilt seit dem 1.7.2025.

← Zurück zum Blog