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Kindergeld oder Kinderfreibetrag? Die Günstigerprüfung einfach erklärt

Kindergeld oder Kinderfreibetrag – bekommt man das nicht beides? Diese Frage sorgt regelmäßig für Verwirrung. Die kurze Antwort: Es gibt nur eins von beidem, und das Finanzamt entscheidet automatisch, was für dich günstiger ist. Dieser Artikel erklärt die sogenannte Günstigerprüfung und zeigt, ab welchem Einkommen der Kinderfreibetrag die Nase vorn hat.

Zwei Wege, dieselbe Idee

Der Staat fördert Familien auf zwei Arten, die dasselbe Ziel verfolgen – das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei zu stellen:

  • Kindergeld: monatlich ausgezahlt. 2026 sind es 259 € pro Kind, 2027 dann 265 € und 2028 272 €.
  • Kinderfreibetrag: ein Betrag (2026: 9.756 € pro Kind bei zusammenveranlagten Eltern, inkl. BEA-Freibetrag), der das zu versteuernde Einkommen senkt und so die Steuer reduziert.

Beides zusammen gibt es nicht. Stattdessen prüft das Finanzamt bei der Steuererklärung automatisch, welche Variante dich besserstellt.

So funktioniert die Günstigerprüfung

Das Finanzamt rechnet: Wie viel Steuer sparst du durch den Kinderfreibetrag? Ist diese Ersparnis größer als das bereits ausgezahlte Kindergeld, bekommst du die Differenz zusätzlich über den Steuerbescheid. Ist sie kleiner, bleibt es beim Kindergeld – das du ohnehin schon monatlich erhalten hast. Du kannst also nie schlechter fahren als mit dem Kindergeld.

Wichtig für die laufende Gehaltsabrechnung: Die monatliche Lohnsteuer berücksichtigt den Kinderfreibetrag nicht (er steht nur als Zähler auf der Lohnsteuerkarte für den Soli und die Kirchensteuer). Der eigentliche Freibetrags-Vorteil wirkt erst im Jahresausgleich.

Ab wann lohnt der Kinderfreibetrag?

Weil das Kindergeld ein fester Betrag ist, die Steuerersparnis des Freibetrags aber mit dem Steuersatz wächst, kippt die Rechnung erst bei höheren Einkommen zugunsten des Freibetrags. Beispiel: verheiratetes Paar, ein Alleinverdiener in Steuerklasse III, ein Kind, Werte 2026:

Brutto/MonatGünstigerZusätzlicher KFB-Vorteil/Monat
6.000 €Kindergeld0 €
8.000 €Kindergeld0 €
10.000 €Kinderfreibetrag+22,67 €
12.000 €Kinderfreibetrag+56,50 €
15.000 €Kinderfreibetrag+123,14 €

Erst ab rund 10.000 € Monatsbrutto (bei diesem Familienmodell) bringt der Kinderfreibetrag mehr als das Kindergeld – und der Vorteil wächst dann mit dem Einkommen. Für die große Mehrheit der Familien ist also das Kindergeld die günstigere und ohnehin ausgezahlte Variante.

Und was ändert die Reform?

Beide Leistungen steigen bis 2028: das Kindergeld auf 272 €, der Kinderfreibetrag proportional mit. Für Familien mit mittlerem Einkommen bedeutet das ein direkt höheres verfügbares Haushaltseinkommen. Bei einem Bruttolohn von 3.500 € (Steuerklasse I) etwa erhöht ein Kind das verfügbare Einkommen inklusive Kindergeld von 2.332 € auf 2.606 € im Monat.

Fazit

Kindergeld und Kinderfreibetrag sind zwei Wege zum selben Ziel – du bekommst automatisch den für dich besseren. Für die meisten Familien ist das Kindergeld günstiger; der Freibetrag zahlt sich erst bei hohen Einkommen zusätzlich aus. Du musst nichts beantragen außer dem Kindergeld selbst – die Günstigerprüfung läuft von allein.

→ Berechne im Nettorechner dein verfügbares Einkommen mit Kindern – inklusive Kindergeld.

Alle Beträge sind Näherungswerte zur Einordnung und stellen keine Steuerberatung dar. Die Günstigerprüfung nimmt das Finanzamt automatisch vor.

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