Der Bonus ist da, das Weihnachtsgeld überwiesen – und dann der Schock auf dem Kontoauszug: Von der schönen Summe bleibt oft nur die Hälfte übrig. Das liegt nicht an einer „Bonussteuer", sondern an der Art, wie Einmalzahlungen versteuert werden. Dieser Artikel erklärt die sogenannte Differenzmethode, zeigt konkrete Netto-Beträge und räumt mit einem verbreiteten Irrtum auf.
Was ist ein „sonstiger Bezug"?
Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni oder Prämien gelten steuerlich als sonstiger Bezug. Sie werden nicht dem laufenden Monatslohn zugeschlagen, sondern nach einem eigenen Verfahren versteuert – der Differenzmethode (§ 39b Abs. 3 EStG).
Vereinfacht funktioniert das so: Das Finanzamt berechnet die Jahreslohnsteuer einmal mit und einmal ohne die Sonderzahlung. Die Differenz ist die Lohnsteuer auf den Bonus. Weil dein reguläres Gehalt dein zu versteuerndes Einkommen schon in eine bestimmte Progressionsstufe gehoben hat, wird der Bonus mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert – also dem Satz auf den „obersten" Euro. Genau deshalb fühlt sich die Abgabe so hoch an.
So viel bleibt netto übrig
Beispiel: 4.000 € Monatsbrutto, Steuerklasse I, keine Kinder, Werte 2026. So wirkt sich ein Bonus aus:
| Bonus (brutto) | Lohnsteuer | Sozialabgaben | Netto | Netto-Quote |
|---|---|---|---|---|
| 1.000 € | 241 € | 217,50 € | 541,50 € | ≈ 54 % |
| 3.000 € | 729 € | 652,50 € | 1.618,50 € | ≈ 54 % |
| 4.000 € | 976 € | 870 € | 2.154 € | ≈ 54 % |
Von jedem Bonus-Euro bleiben hier also rund 54 % netto. Der Rest teilt sich in Lohnsteuer und Sozialabgaben. Das ist normal – und kein Nachteil, den man „zurückholen" kann: Es ist schlicht dein regulärer Grenzsteuersatz plus die üblichen Sozialabgaben.
Der wichtige Deckel: Beitragsbemessungsgrenze
Ein Detail kann den Bonus netto attraktiver machen: Sozialabgaben fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an. Wer mit seinem regulären Gehalt bereits nahe an dieser Grenze liegt, zahlt auf den Bonus keine oder kaum Sozialbeiträge mehr – dann bleibt vom Bonus deutlich mehr als die Hälfte übrig. Bei Gutverdienern ist die Netto-Quote einer Sonderzahlung deshalb oft höher als beim laufenden Gehalt.
Der häufigste Irrtum
Viele glauben, Boni würden „extra hoch" oder „mit 50 % Strafsteuer" besteuert. Das stimmt nicht. Es gibt keine spezielle Bonussteuer. Der Bonus wird nur deshalb hoch belastet, weil er obendrauf kommt und damit den höchsten Steuersatz trifft. Gute Nachricht: Zu viel gezahlte Lohnsteuer holst du dir gegebenenfalls über die Einkommensteuererklärung zurück, wenn dein Jahresdurchschnitt niedriger liegt als der unterjährige Abzug.
Fazit
Vom Bonus bleibt bei mittleren Einkommen grob die Hälfte netto – Ergebnis von Grenzsteuersatz und Sozialabgaben, nicht von einer Sonderabgabe. Wer schon nahe der Beitragsbemessungsgrenze verdient, behält mehr. Rechne deine Sonderzahlung am besten konkret durch, bevor du sie verplanst.
→ Gib im Nettorechner unter „Erweitert" deine Sonderzahlung ein und sieh das Netto.
Alle Beträge sind Näherungswerte zur Einordnung und stellen keine Steuerberatung dar. Die Lohnsteuer auf Sonderbezüge wird nach einem vereinfachten Differenzverfahren berechnet.